Corona-Pandemie Kreis: Mit negativem Schnelltest weiter Museumsbesuche und Shoppen erlaubt

Kreis · Der Kreis Mettmann wird ergänzend zur neuen Corona-Schutzverordnung, die bei einer Inzidenz von über 100 an drei Werktagen eine Rückkehr zum strengen Lockdown vorsieht, eine Allgemeinverfügung auf den Weg bringen.

Foto: Rhein-Kreis Neuss

Dort wird geregelt, dass die derzeitigen Öffnungen beibehalten werden können – jedoch nur für Kunden, Besucher, Nutzer mit tagesaktuellem negativen Testergebnis. Der Kreis macht damit von der Möglichkeit Gebrauch, die in der neuen Corona-Schutzverordnung des Landes angeboten wird. Die Allgemeinverfügung soll am Montag, 29. März, in Kraft treten. Dazu bedarf es noch der Genehmigung des Gesundheitsministeriums des Landes, mit der am Wochenende gerechnet wird. Dies bedeutet unter anderem im Folgenden: