Dort wird geregelt, dass die derzeitigen Öffnungen beibehalten werden können – jedoch nur für Kunden, Besucher, Nutzer mit tagesaktuellem negativen Testergebnis. Der Kreis macht damit von der Möglichkeit Gebrauch, die in der neuen Corona-Schutzverordnung des Landes angeboten wird. Die Allgemeinverfügung soll am Montag, 29. März, in Kraft treten. Dazu bedarf es noch der Genehmigung des Gesundheitsministeriums des Landes, mit der am Wochenende gerechnet wird. Dies bedeutet unter anderem im Folgenden:
Weitere Informationen zur neuen Corona-Schutzverordnung unter https://www.land.nrw/de/pressemitteilung/anpassung-und-verlaengerung-der-coronaschutzverordnung-nordrhein-westfalen.