Neue Richtlinien zur Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht Wie der Wille des Patienten umgesetzt werden kann

Erkrath · Ärztliche Maßnahmen bedürfen immer der Einwilligung des Patienten. Das gilt auch für ärztliche Entscheidungen am Lebensende. Viele Menschen lehnen eine Lebensverlän-gerung "um jeden Preis" in bestimmten Situationen für sich ab.

Um sicher zu sein, dass diese Wünsche im Ernstfall beachtet werden, empfiehlt sich die Erstellung einer Patientenverfügung. Gut ist es, sich eingehend zu informieren und mit Angehörigen und einem Arzt zu sprechen. Der KKV Düsseldorf lädt am 22. September in den Clubraum der Dominikaner mitten in Düsseldorf (Andreasstraße 27, 40213 Düsseldorf, von 17 bis 18.45 Uhr) ein, um zusammen mit der Rechtsanwältin Brigitte Albers, Expertin für Patienten- und Seniorenrecht über Vorsorge, Betreuung, Vollmachten und Patientenrechte zu informieren.

Rückfragen beantworten Ihnen gerne Horst Busch, Vorsitzender der Ortsgemeinschaft Düsseldorf unter (0211 202022), oder Joachim Hüpkes, Bundesgeschäftsführer unter (0201 87923-0). Der Eintritt ist frei. Der Bundesverband der Katholiken in Wirtschaft und Verwaltung e.V. ist ein katholischer Sozialverband mit rund 80 Ortsgemeinschaften in ganz Deutschland. Informationen zum KKV erhalten Sie im Internet unter www.kkv-bund.de, oder unter 0201 87923-0.

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