Fragen und Antworten unserer Telefonaktion zum Thema "Organspende" Nur wenige Tote können spenden...

Erkrath · Unsere Telefon-Aktion zum Thema Organspende hat viele Leser mobilisiert. Es wurde vor allem nach dem zweifelsfreien Hirntod und einer möglichen Altersgrenze gefragt. Eine Übersicht!

 Das Thema Organspende bewegte unsere Leser im Rahmen einer Telefonaktion.

Das Thema Organspende bewegte unsere Leser im Rahmen einer Telefonaktion.

Foto: Berliner Pressebüro

Als gesunder Mensch kann ich mir nicht vorstellen, einmal auf ein Spenderorgan angewiesen zu sein. Wie hoch ist die Wahrscheinlichkeit, dass ich selbst einmal Empfänger sein könnte? Rein statistisch gesehen ist die Wahrscheinlichkeit, selbst einmal ein Organ zu benötigen, dreimal größer als die, Organspender oder Organspenderin zu werden.

Es gibt ja wohl immer noch zu wenige Spenderorgane. Wer entscheidet, wem sie gegeben werden?
Für die Vergabe von Spenderorganen ist die Stiftung Eurotransplant im niederländischen Leiden zuständig. Belgien, die Niederlande, Luxemburg, Kroatien, Österreich, Slowenien, Ungarn und Deutschland sind Eurotransplant angeschlossen. Diese Kooperation ermöglicht es, in dringenden Fällen möglichst rasch ein lebensrettendes Organ zu finden. Außerdem werden mehr immunologisch "passende" Organe, zum Beispiel Nieren, vermittelt und damit die Erfolgsaussicht erhöht. Die Stiftung führt eine gemeinsame Liste der Patienten aus den angeschlossenen Ländern, die auf ein Spenderorgan warten. Die Vergabe erfolgt nach Richtlinien der Bundesärztekammer, wobei vor allem auf Erfolgsaussicht und Dringlichkeit geachtet wird.

Organspender müssen doch zweifelsfrei hirntot sein. Wie viele Menschen kommen denn jährlich da überhaupt infrage in Deutschland?
Ja, jährlich sterben in deutschen Krankenhäusern rund 400.000 Menschen, davon nur etwa ein Prozent am Hirntod. Vom Hirntod spricht man, wenn die Gehirnfunktionen bereits erloschen sind, das Herz-Kreislauf-System aber durch eine Intensivtherapie noch künstlich aufrechterhalten werden kann. In den allermeisten Sterbefällen tritt allerdings der Herzstillstand vor dem Hirntod ein. Deshalb kommen nur sehr wenige Verstorbene als mögliche Organspender in Betracht.

Die Idee, nach dem Tod noch jemanden nutzen zu können durch eine Organspende finde ich gut. Ich bin aber schon älter, geht das dann noch?
Ja! Ob gespendete Organe oder Gewebe für eine Transplantation geeignet sind, kann immer erst im Fall einer tatsächlichen Spende medizinisch überprüft werden. Ein höheres Alter ist auf jeden Fall kein Hinderungsgrund. Der älteste Organspender war 96 Jahre alt. Die älteste Gewebespenderin war sogar 102 Jahre alt.

Mein Sohn sagt, er würde sich besser fühlen, wenn ich mich eindeutig für oder gegen eine Organspende entscheide. Warum eigentlich?
Weil die Angehörigen im Falles eines Hirntods nicht um eine Entscheidung gebeten werden müssen. Sie würden Ihrem Sohn diese Wahl abnehmen. Ist Ihr Einverständnis dokumentiert, hat Ihr Wille im Falles Ihres Hirntods Vorrang und eine Organentnahme ist rechtlich zulässig. Die Angehörigen werden dann lediglich darüber informiert.

Unter welchen Bedingungen können einem Toten Spenderorgane entnommen werden?
Zum einen muss der Hirntod des Spenders nach den Richtlinien der Bundesärztekammer festgestellt worden sein. Das heißt, zwei Ärzte, die nichts mit der Transplantation zu tun haben, müssen unabhängig voneinander den Hirntod zweifelsfrei feststellen. Zum anderen muss für die Entnahme von Organen und Geweben eine Einwilligung vorliegen — entweder eine mündliche bzw. schriftliche Einverständniserklärung des Verstorbenen — zum Beispiel ein Organspendeausweis oder eine Patientenverfügung — oder die Angehörigen stimmen im Sinne des Verstorbenen einer Entnahme zu.

Wie kann ich in einer Patientenverfügung meine Entscheidung für eine Organ- und Gewebespende festhalten?
Hierzu wird folgende Formulierung empfohlen: "Ich stimme einer Entnahme meiner Organe nach meinem Tod zu Transplantationszwecken zu. Komme ich nach ärztlicher Beurteilung bei einem sich abzeichnenden Hirntod als Organspender in Betracht und müssen dafür ärztliche Maßnahmen durchgeführt werden, die ich in meiner Patientenverfügung ausgeschlossen habe, dann geht die von mir erklärte Bereitschaft zur Organspende vor."

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