Wahlberechtigt und gemäß Wahlordnung auch wählbar sind alle Interessierten, die am Wahltag das 60. Lebensjahr vollendet und seit mindestens drei Monaten vor dem Wahltag ihren angemeldeten Hauptwohnsitz in Erkrath haben. Wer die oben genannten Voraussetzungen erfüllt und gerne im Seniorenrat tätig sein möchte, kann sich bewerben. Für die Kandidatur stehen entsprechende Vordrucke zur Verfügung, die unter www.erkrath.de/seniorenratswahl abrufbar sind oder in den Verwaltungsstellen sowie Bürgerbüros oder Stadtbüchereien der Stadt Erkrath ausliegen. Die Bewerbungsunterlagen können anschließend beim Wahlleiter für die Seniorenratswahl der Stadt Erkrath, Bahnstraße 16, 40699 Erkrath, eingereicht werden. Alternativ ist die Kandidatur zur Seniorenratswahl 2025 auch per Mail an seniorenratswahl@erkrath.de sowie über ein Online-Formular auf Beteiligung NRW unter www.beteiligung.nrw.de/portal/erkrath möglich.
Der Seniorenrat besteht aus elf gewählten Mitgliedern und ist die Interessenvertretung der älteren Menschen in Erkrath. Das Gremium ist parteipolitisch und konfessionell neutral sowie vereins- und verbandsunabhängig. Es arbeitet mit Wohlfahrtsverbänden, kirchlichen Einrichtungen und allen Institutionen zusammen, die in der Altenhilfe tätig sind und sich mit Fragen der Seniorenarbeit befassen. Weitere Informationen rund um die Seniorenratswahl finden Interessierte unter www.erkrath.de/seniorenratswahl. Wissenswertes über die Arbeit des Gremiums gibt es unter www.seniorenrat-erkrath.de.