Hochwassergeschädigte können noch bis Ende Juni Anträge einreichen Antragsfrist zur Wiederaufbauhilfe endet

Erkrath · Betroffene der Hochwasserkatastrophe aus Juli 2021 in Nordrhein-Westfalen können noch bis spätestens 30. Juni Förderanträge zur Wiederaufbauhilfe stellen.

Foto: Benfe/Pixabay

Auch Erkratherinnen und Erkrather, die von den Auswirkungen des Hochwassers betroffen waren, können sich noch bis Monatsende um eine Förderung bewerben. Insgesamt stehen hierfür rund 12,3 Milliarden Euro aus dem Aufbaufonds 2021 in NRW zur Verfügung.

Neben dem Antrag können bis zum Stichtag auch noch fehlende Unterlagen für bereits laufende Verfahren nachgereicht werden. Die Antragstellung erfolgt über das Förderportal des Landes NRW unter www.land.nrw/wiederaufbauhilfe. Bei grundsätzlichen Fragen zum Verfahren hilft auch das Servicetelefon „Wiederaufbau Nordrhein-Westfalen“ unter der Rufnummer 0211/ 4684-4994 gerne weiter. Das Servicetelefon ist montags bis freitags zwischen 9 und 17.30 Uhr erreichbar. Weitere Informationen zum Thema sind auf der städtischen Webseite unter www.erkrath.de/hochwasser zu finden.