Bürgerbegehren kann nicht umgesetzt werdenFragestellung des Bürgerbegehrens nicht zulässig
In der Sitzung des Rates am 18. Juni wurde über die Zulässigkeit der Fragestellung zum Bürgerbegehren „Erbbaurecht auf der Neanderhöhe“ entschieden. Dabei kam es am Abend zu verschiedenen Zählweisen des Abstimmungsergebnisses.