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Brustkrebs früh erkennen

Brustkrebs früh erkennen

Brustkrebs hat gute Heilungschancen, sofern man ihn frühzeitig erkennt. Eine regelmäßige Untersuchung der Brust ist also unerlässlich in der Brustkrebsfrüherkennung.

Im folgenden ist die Brustkrebsfrüherkennung in zehn Schritten zusammengefasst:
1. Sie bekommen eine Einladung: Wenn Sie zwischen 50 und 69 Jahre alt sind werden Sie alle zwei Jahre schriftlich zur Brustkrebs-Früherkennung im Mammographie-Screening eingeladen. Die Kosten übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen. Inwieweit Ihre private Krankenversicherung die Kosten übernimmt, sollten Sie vor der Untersuchung klären.
2. Informieren Sie sich: Information ist ein wichtiger Schritt auf dem Weg zur Früherkennung. Eine Mammographie kann Krebs nicht verhindern, aber sie hilft dabei, ihn frühzeitig erkennen und therapieren zu können (www.mammo-programm.de).
3. Bei Bedarf: Vereinbaren oder ändern Sie einen Termin. Über den Bereich Terminanfrage können Sie den vorgeschlagenen Termin bestätigen, verschieben oder absagen. Sie können sich zudem selbst um einen Termin kümmern.
4. Bei der Untersuchung: Das für Sie zuständige Screening-Team empfängt Sie und bittet Sie, einen Fragebogen über Voruntersuchungen und Vorerkrankungen auszufüllen.
5. Ihre Röntgenassistentin betreut Sie: Eine Röntgenassistentin betreut Sie persönlich. Sie stellt Ihnen Fragen nach möglichen Beschwerden, bespricht die Untersuchung mit Ihnen und führt diese durch.
6. Ihre Brust wird geröntgt: Von jeder Brust werden zwei Röntgenaufnahmen gemacht. Die Brust wird dabei kurz zusammengedrückt. Das ist womöglich leicht schmerzhaft, aber harmlos und dient der Aufnahmequalität.
7. Zwei Ärzte begutachten ihre Röntgenbilder: Zwei speziell geschulte Ärzte prüfen unabhängig voneinander die Aufnahmen Millimeter für Millimeter. Im Zweifelsfall kommt eine dritte Begutachtung hinzu.
8. Fünfundneunzig Prozent der Ergebnisse sind unauffällig: Innerhalb von sieben Werktagen kommt das Ergebnis Ihrer Untersuchung per Post. Die meisten Frauen bekommen die Nachricht, dass die Aufnahmen "unauffällig" sind und sie in zwei Jahren wieder zur nächsten Mammographie eingeladen werden.
9. Bei einem auffälligen Befund: Sie werden zu einer weiteren Untersuchung eingeladen, wenn die Röntgenbilder einen "auffälligen" Bereich zeigen.
10. Wenn eine Behandlung nötig wird: Falls ein behandlungsbedürftiger Befund vorliegt, haben Sie mit einer frühen Erkennung gute Chancen, wieder gesund zu werden. (Quelle: Kooperationsgemeinschaft Mammographie/Iris Michelmann)