Da die Bäume einen deutlichen Überhang auf das private Grundstück aufweisen und dadurch das bestehende Baurecht einschränken, ist der Rückschnitt für die Durchführung der Baumaßnahme zwingend erforderlich.
Da jedoch das Zurückschneiden auf einer Baumseite nicht fachgerecht wäre, müssen die Baumkronen auch zur Fahrbahnseite hin eingekürzt werden, damit ein symmetrischer Kronenaufbau bestehen bleibt. Die Schnittmaßnahme ist gemäß Baumschutzsatzung der Stadt Erkrath zulässig. Die Arbeiten sollen voraussichtlich zwei Tage dauern und werden von der Neanderstraße aus ausgeführt, wodurch es zu kurzfristigen Einschränkungen im Straßenverkehr kommen kann.