Bundespolizei stellt Mann mit Betäubungsmitteln aber ohne Aufenthaltstitel fest

In der Nacht von Dienstag (19. Juli) auf Mittwoch stieg einer Streife der Bundespolizei der prägnante Geruch von Marihuana in die Nase.

Zu der vorangeschrittenen Uhrzeit waren nicht viele Reisende im Düsseldorf Hauptbahnhof zugegen. So war der Ursprung der Marihuanafahne leicht ausfindig zu machen. Bei der Befragung der "Quelle" wurde festgestellt, dass sich der Mann im Asylverfahren der Niederlande befindet und keinen gültigen Aufenthaltstitel für Deutschland besitzt. Er konnte mit einer Bescheinigung zum Grenzübertritt in Richtung Niederlande entlassen werden. Allerdings ohne sein Tütchen Marihuana, das wurde beschlagnahmt. Gegen den 26-jährgien Syrer wurde ein Strafverfahren wegen des Besitzes von Betäubungsmitteln und unerlaubten Aufenthaltes eingeleitet.

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