Kurz notiert OGS-Beiträge für März und April nur im Betreuungsfall

Erkrath · Die Stadt Erkrath wird für die Monate März und April in offenen Ganztagsschulen keine Elternbeiträge für Kinder erheben, die die Betreuung nicht in Anspruch genommen haben oder nehmen.

Foto: pixabay

 Dies wurde in der Ratssitzung am 23. März beschlossen. Somit werden die geleisteten Beiträge in den nächsten Wochen erstattet. Für Kinder, die außerhalb der Unterrichtszeit Betreuung in Anspruch genommen haben oder nehmen werden, wird für den Monat März nur die Hälfte des OGS-Beitrages erhoben, für den April der reguläre Betrag. Für die Essensgelder gilt eine taggenaue Abrechnung von 3 Euro pro Tag, bei einer Obergrenze von insgesamt 46 Euro für den Monat.

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