Es wird darauf hingewiesen, dass zu der Höhe der Beiträge derzeit noch keine abschließende Aussage getroffen werden kann; dies ist erst nach Durchführung der Baumaßnahme möglich. Aus datenschutzrechtlichen Gründen ist es zudem nicht zulässig, die Prognose betreffend einzelner Anliegerbeiträge der beteiligten Grundstücke in einer Ausschusssitzung darzustellen.
Die Grundlagen der Beitragsbemessung sind ebenfalls der Satzung der Stadt Erkrath über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 KAG NRW für straßenbauliche Maßnahmen zu entnehmen. Diese ist unter www.erkrath.de (Stadt/Ortsrecht/60.1 Erschließungs- und Anliegerbeiträge/2.) abrufbar.
Die Sitzung des Ausschusses für Planung, Umwelt und Verkehr findet am 10. Mai ab 17 Uhr in der Stadthalle Erkrath (Neanderstraße 58) statt.