Informationen zu den Silvesterfeiern mit Feuerwerk und Böllern Jeder macht seinen Dreck weg!

Erkrath · Das neue Jahr wird fröhlich begrüßt. Viele treibt es in der Silvesternacht ins Freie um das Feuerwerk zu genießen oder selbst eines abzubrennen. Zurück bleiben häufig trostlose Reste abgebrannter Raketen, zerfetzter Böller, leerer Flaschen und sonstiger Partymüll.

Der Verursacher des Abfalls ist verpflichtet, diesen zu entsorgen. Überall im öffentlichen Raum besteht ein Verunreinigungsverbot. Tipp: Nehmen Sie von vornherein geeignete Transportbehälter für Ihre Abfälle mit. Schauen Sie am nächsten Tag noch einmal nach. Oft war im Dunkeln nicht alles zu sehen.

Der nächste in der Reihe der Zuständigen ist nämlich der Grundstückseigentümer. Dem "gehört" dann plötzlich der zurückgelassene Unrat. Auch die Reinigung der Gehwege ist durch die Straßenreinigungssatzung den anliegenden Grundstückseigentümern übertragen. Viele Straßen sind ebenfalls durch die Anlieger zu reinigen und werden nicht von der städtischen Kehrmaschine befahren.

Appell: Hinterlassen Sie Straße, Platz und Gehweg so, wie sie es sich für ihr eigenes Grundstück wünschen. Hinterlassen Sie keinen Müll auf landwirtschaftlichen Flächen, Grünflächen und Spielwiesen. Bedenken Sie welche Verletzungen Kindern und Tieren zustoßen könnten.

Wohin mit dem Müll? Abgebrannte Feuerwerkskörper, Böller und Mehrschuss-Batterien gehören in die graue Restmülltonne. Die Pappröhren sind nach dem Abfeuern mit chemischen Rückständen verschmutzt und eine Verwertung im Altpapier ist deshalb ausgeschlossen. Alle kleinteiligen Reste und Scherben gehören ebenfalls in die graue Tonne. Die Verkaufsverpackungen von Feuerwerk bestehen meistens aus Plastikfolien, die in den gelben Sack, und Pappen, die ins Altpapier entsorgt werden können.

Allgemeine Hinweise: Pyrotechnische Gegenstände ab der Kategorie 2 dürfen nur am Silvester- und Neujahrstag gezündet werden, und auch nur von Personen, die mindestens 18 Jahre alt sind. Die Benutzung an anderen Tagen bedarf einer besonderen Erlaubnis seitens der Stadt.

Darüber hinaus ist das Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Altersheimen sowie Fachwerkhäusern grundsätzlich verboten. Gerade mit Rücksicht auf Kinder, ältere Menschen und auch Haustiere bittet die Verwaltung, diese Regeln einzuhalten und zu respektieren!

Vorsicht: Blindgänger von Böllern oder Feuerwerkskörpern sind brandgefährlich und dürfen nicht erneut gezündet werden. Sie sollten mehrere Stunden in einem Eimer gewässert und somit unschädlich gemacht werden. Vollständig durchnässt und in stabile Mülltüten verknotet, werden sie dann ebenfalls in die Restmülltonne entsorgt.

Die gute Tat: Sie sind bereit nach Neujahr Ihre Umgebung oder andere Flächen, die Ihnen etwas bedeuten, aufzuräumen? Solche guten Taten unterstützt die Abfallberaterin der Stadt gerne mit Säcken, Handschuhen und Müllgreifzangen. Rufen Sie an: 0211 2407 6161, oder mailen Sie an abfallberatung@erkrath.de.

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