Gutenhaben-Konto für alle

Erkrath · Im Rahmen der bundesweiten Aktionswoche der Schuldnerberatung, die noch bis zum 10. Juni unter dem Thema "Schulden machen krank und Krankheit macht Schulden" läuft, weist die Schuldnerberatungsstelle des SKFM Erkrath auf folgendes hin:

Ab dem 18. Juni haben alle Menschen, auch solche ohne festen Wohnsitz, sowie Asylsuchende und Verbraucher/-innen ohne Aufenthaltstitel ein Anrecht auf ein sogenanntes Basiskonto.

In der Vergangenheit hatten verschuldete Menschen häufig das Problem überhaupt ein Konto eröffnen zu können. Mittlerweile gab es zwar das Pfändungsschutzkonto, mit dem Recht ein vorhandenes Girokonto in ein solches umwandeln zu können, es fehlte aber das Recht ein Konto überhaupt einrichten zu können.

Diese Lücke hat am 24. Februar 2016 der Bundestag nach einem jahrelangen Ringen insbesondere der Schuldnerberatungsstellen nach einem Guthabenkonto für Alle endlich geschlossen. Jedes Kreditinstitut das Girokonten anbietet, muss Verbraucherinnen und Verbrauchern den Abschluss eines Basiskontos anbieten. Mit dem Basiskonto handelt es sich grundsätzlich um ein Konto auf Guthabenbasis auf das Geld eingezahlt und abgeholt werden kann.

Des weiteren können Überweisungen, Lastschriften und Geldkartengeschäfte getätigt werden. Es besteht jedoch nur ein Anspruch auf ein Basiskonto.

Die Schuldnerberatungsstelle ist unter Telefon 02104/171816 erreichbar.

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