Erfahrung im sozialen Entschädigungs- und Schwerbehindertenrecht nötig Erkrath sucht neue ehrenamtliche Richterinnen und Richter

Erkrath · Die Stadt Erkrath sucht für die Tätigkeit als ehrenamtliche Richterin beziehungsweise ehrenamtlicher Richter am Sozialgericht Düsseldorf gleich mehrere interessierte Erkratherinnen und Erkrather, die das verantwortungsvolle Amt ausüben möchten.

Foto: Sang Hyun Cho/Pixabay

Die Wahlperiode dauert fünf Jahre und gilt vom 2. Januar 2027 bis zum 31. Dezember 2031. Über die tatsächliche Berufung entscheidet die Bezirksregierung Münster.

Bewerberinnen und Bewerber müssen das 25. Lebensjahr vollendet haben und über Erfahrungen auf dem Gebiet des sozialen Entschädigungsrechts oder des Schwerbehindertenrechts verfügen. Dazu zählen beispielsweise aktive oder ehemalige Beamtinnen und Beamte sowie Angestellte aus der Sozialverwaltung, aber auch Beschäftigte vergleichbarer Tätigkeitsfelder. Bedienstete der Träger und Verbände der Sozialversicherung, der Kassenärztlichen Vereinigungen sowie der Bundesagenturen für Arbeit aus NRW kommen nicht für den Einsatz am Sozialgericht Düsseldorf infrage. Interessierte Personen müssen nach ihrer Persönlichkeit und ihren Fähigkeiten für das Amt geeignet sein, dürfen nicht unter Betreuung stehen oder durch sonstige gerichtliche Anordnungen in der Verfügung über ihr Vermögen beschränkt sein. Zudem müssen sie die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter besitzen.

Interessierte Personen, die sich für das Amt als ehrenamtliche Richterin bzw. ehrenamtlicher Richter interessieren, können sich bis spätestens 5. Mai 2026 schriftlich bei der Pressestelle der Stadt Erkrath, Bahnstraße 16, 40699 Erkrath, bewerben. Ein Vordruck steht zum Download unter www.erkrath.de/ehrenamt zur Verfügung. Alternativ ist die Bewerbung auch per Mail an [email protected] sowie über ein Online-Formular unter www.beteiligung.nrw.de/portal/erkrath möglich. Bewerbungen von Menschen mit Migrationshintergrund sind ausdrücklich erwünscht.