1. Kreis

Feststellungen nach dem Schwerbehindertenrecht: Corona führt zu Verzögerungen bei der Bearbeitung von Anträgen

Feststellungen nach dem Schwerbehindertenrecht : Corona führt zu Verzögerungen bei der Bearbeitung von Anträgen

Wegen der Corona-Pandemie wurden bereits eine ganze Reihe kontaktreduzierender Maßnahmen getroffen. Die Feststellungsverfahren nach dem Schwerbehindertenrecht (SGB IX) werden selbstverständlich weiterbearbeitet.

Aufgrund der besonderen Belastungssituation in den Arztpraxen kann es jedoch zu Verzögerungen bei der Erstellung der für die Bearbeitung notwendigen Befundberichte kommen. Darüber hinaus wurden vom Amt für Menschen mit Behinderung beauftragte persönliche Untersuchungen der Antragsteller zunächst bis zum 19. April ausgesetzt. Das betrifft die Untersuchungen sowohl durch den ärztlichen Dienst als auch durch beauftragte Außengutachter. Bei der Bearbeitung der Feststellungsanträge wird es deshalb zu Verzögerungen kommen. Telefonisch und auch per Mail ist das Amt für Menschen mit Behinderungen des Kreises Mettmann nach wie vor erreichbar: 02104/993410, schwerbehindertenrecht@kreis-mettmann.de.