1. Die Stadt

Überprüfung von Hundehaltern

Überprüfung von Hundehaltern

Das Ordnungsamt der Stadt Erkrath wird in nächster Zeit verstärkt Hundehalter und ihre vierbeinigen Begleiter kontrollieren.

Dabei geht es um die Feststellung, ob die Tiere angemeldet sind oder nicht. Die gültige Steuermarke ist deutlich sichtbar am Halsband des Hundes zu befestigen. Bei den Kontrollen ist auf Verlangen der städtischen Mitarbeiter die Marke vorzuzeigen.

Jeder Hund, der in eigenem Interesse in den privaten Haushalt aufgenommen wurde, muss zur Steuer angemeldet werden. Dies gilt auch für Hunde, für die eine Steuerbefreiung gewährt werden kann, wie zum Beispiel für Hunde aus deutschen Tierheimen oder von Personen im Besitz eines Schwerbehindertenausweises (mit besonderen Kennzeichen). Die Anmeldung ist innerhalb von zwei Wochen nach der Anschaffung oder dem Zuzug in eine Gemeinde vorzunehmen.

Ein Formular für die Anmeldung zur Hundesteuer ist auf der städtischen Homepage hinterlegt. Das ausgefüllte Formular können Bürgerinnen und Bürger per E-Mail an hundesteuer@erkrath.de senden, an die Nummer 0211 2407—2009 faxen oder per Post an folgende Adresse schicken: Stadt Erkrath, Steuern und Abgaben, Postfach 1154, 40671 Erkrath. Das unterlassene oder nicht rechtzeitige Anmelden eines Hundes stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und kann mit einem Bußgeld geahndet werden.