Die Stadt Erkrath stellt entlang der öffentlichen Wege sowie an Plätzen und in Parks eine Vielzahl an Abfallbehältern bereit, in denen Müll und Zigarettenreste entsorgt werden können. Trotzdem werden diese nicht ausreichend genutzt.
Das Entsorgen von Müll in der Natur ist nicht nur umweltschädlich, sondern auch eine Ordnungswidrigkeit, die mit einem Verwarngeld in Höhe von bis zu 55 Euro verbunden sein kann. Allerdings können derlei Verstöße nur geahndet werden, wenn die Verursacher „auf frischer Tat ertappt“ werden. Die Ordnungsbehörde wird ihre Kontrollen im Erkrather Stadtgebiet daher künftig wieder regelmäßig auch in Zivilkleidung durchführen, um Verunreinigungen unmittelbar ahnden zu können.
Dabei sollen auch Hundehalterinnen und Hundehalter mit ihren vierbeinigen Begleitern in den Blick genommen und hinsichtlich der ordnungsgemäßen Anmeldung des Hundes sowie des Entfernens von Hinterlassenschaften überprüft werden. Die Stadtverwaltung erhofft sich hierdurch eine Sensibilisierung der Bevölkerung für das Problem. Selbstverständlich werden sich die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Ordnungsbehörde im Zuge der Zivilstreifen entsprechend ausweisen.