Nur dringliche Angelegenheiten können persönlich vorgebracht werden Bürgerbüros reduzieren Dienstleistungen

Erkrath · Um das Ansteckungsrisiko mit dem Coronavirus für die Bevölkerung ebenso wie für die Mitarbeitenden der Stadtverwaltung so gering wie möglich zu halten, reduzieren die Bürgerbüros ihre Dienstleistungen mit persönlichem Kontakt auf die dringlichsten Anliegen. Dies gilt zunächst bis zum Ende des Monats.

Nur dringliche Angelegenheiten können persönlich vorgebracht werden: Bürgerbüros reduzieren Dienstleistungen
Foto: Krissie/Pixabay

Bei Fragen oder unaufschiebbaren Angelegenheiten sind die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter telefonisch unter 0211/ 2407-3344 erreichbar. Dazu zählen unter anderem:

- Beantragung eines neuen Personalausweises, wenn der aktuelle Ausweis in den nächsten Tagen abläuft bzw. bereits abgelaufen ist und ein gültiges Dokument zur Identitätsfeststellung benötigt wird. Es wird vorsorglich darauf hingewiesen, dass auch der Reisepass ein gültiges Dokument zur Identitätsfeststellung ist.

- Beantragung eines Reisepasses unter Vorlage der Reiseunterlagen.

- An-, Ab- und Ummeldung. Hierbei sind die Ausweisdokumente sämtlicher Familienmitglieder vorzulegen. Die Anmeldung wird direkt erfasst. Das vorherige Ausfüllen eines Formulars ist nicht erforderlich. Weiterhin ist bei der Anmeldung eine sogenannte Wohnungsgeberbescheinigung vorzulegen. Sollte eine Wohnung aus eigenem Eigentum bezogen werden, genügt ein Grundbuchauszug als Nachweis.

Angelegenheiten können auch digital oder per Post erledigt werden.

Weitere Angelegenheiten können auch online, per Mail an buergerbuero@erkrath.de oder per Post an Stadt Erkrath, Bürgerbüro, Bahnstraße 2, 40699 Erkrath erledigt werden:

- Ausstellung von Aufenthalts-, Lebens- und Meldebescheinigungen sowie die Bereitstellung der Steuer-ID. Der Überweisungsbeleg ist dem Antrag beizufügen.

- Gebührenfreie Ausstellung von Untersuchungsberechtigungsscheinen

- Die Beantragung eines Führungszeugnisses kann online unter www.fuehrungszeugnis.bund.de beim Bundesamt für Justiz erfolgen. Erforderlich hierfür sind ein Personalausweis mit freigeschalteter eID-Funktion sowie ein entsprechendes Kartenlesegerät. Besteht diese Möglichkeit nicht, ist der Antrag alternativ schriftlich an das Bürgerbüro zu stellen. Die im Antrag enthaltenen Daten müssen durch das Beifügen einer Ausweiskopie nachgewiesen werden. Ebenso ist ein Überweisungsbeleg vorzulegen.

Antragsunterlagen anderer Ämter und Behörden können derzeit nicht persönlich entgegengenommen werden. Hierfür ist der Briefkasten am Gebäude beziehungsweise im Eingangsbereich des jeweiligen Bürgerbüros zu verwenden.

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