1. Die Stadt

Bauleitpläne zur Neanderhöhe noch bis 14. September einsehbar

Bauleitpläne zur Neanderhöhe noch bis 14. September einsehbar

Die Bauleitpläne zum Gewerbegebiet Neanderhöhe liegen noch bis Freitag, 14. September, öffentlich aus.

Alle Interessierten haben bis zu diesem Zeitpunkt die Möglichkeit, die Unterlagen einzusehen. Die Einsicht kann während der Dienststunden im zuständigen Fachbereich Stadtplanung · Umwelt · Vermessung in der Schimmelbuschstraße 13, 40699 Erkrath, 2. Etage, Zimmer 300 erfolgen. Gleichzeitig stehen die Unterlagen auch online auf der Homepage der Stadt zur Verfügung.

Die zugrunde liegenden DIN-Normen können während der öffentlichen Auslegung allerdings nur vor Ort eingesehen werden. Zu den Bauleitplänen gehören neben Entwürfen des Flächennutzungsplans und des Bebauungsplans auch die Begründung einschließlich der Umweltberichte und wesentlichen umweltbezogenen Stellungnahmen.

Auf der Grundlage dieser Informationen und im Rahmen der sechswöchigen Frist können die Bürgerinnen und Bürger in Stellungnahmen Anregungen oder auch Kritik äußern. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können. Fristgemäß abgegebene Stellungnahmen werden geprüft und das Ergebnis daraus anschließend mitgeteilt.