Alle Artikel vom 22. April 2020
Wie geht es in den Gymnasien weiter?
Wie geht es in den Gymnasien weiter?

Sukzessive SchulöffnungWie geht es in den Gymnasien weiter?

Die Vorbereitungen der beiden Erkrather Gymnasien auf die sukzessive Wiederaufnahme des Schulbetriebes laufen seit Anfang der Woche auf Hochtouren. In den vergangenen Wochen der absoluten Schulschließung im Rahmen der Corona-Pandemie fand der Unterricht in den Schulen auf digitalem Wege statt (wir berichteten).

Freude über die Öffnung
Freude über die Öffnung

Die Werbgemeinschaft Hochdahler Markt freut sich auf ihre KundenFreude über die Öffnung

Die letzten Wochen am Hochdahler Markt wirkten sehr traurig auf den Betrachter. Viele Geschäfte mussten im Rahmen der Corona-Pandemie ihre Türen schließen. Doch seit Montag und den damit einhergehenden Lockerungen seitens der Bundesregierung, dürfen wieder einige Geschäfte öffnen.

Sicher mit der Rheinbahn fahren
Sicher mit der Rheinbahn fahren

Weitere Maßnahmen zum Schutz im ÖPNVSicher mit der Rheinbahn fahren

Seitdem die Landesregierung am 15. März die Regelungen zur Eindämmung der Coronavirus-Pandemie beschlossen hat, setzt auch die Rheinbahn bereits viele Maßnahmen um.

Stadtbücherei eingeschränkt geöffnet
Stadtbücherei eingeschränkt geöffnet

Vorerst nur Ausleihe und Rückgabe möglichStadtbücherei eingeschränkt geöffnet

Ab Montag, den 27. April, stehen Lesefans in Erkrath wieder beide Büchereistandorte in Alt-Erkrath und Hochdahl zur Verfügung, zunächst allerdings mit eingeschränktem Betrieb und reduzierten Öffnungszeiten.

"Alles wird gut"
"Alles wird gut"

Selbstbemalte Steine für Erkraths Linien des Optimismus"Alles wird gut"

Das Kinder- und Jugendzentrum des TSV Hochdahl hat eine schöne Idee in diesen eher dunklen Zeiten entwickelt.

Zweite Runde für Erkraths Autokino
Zweite Runde für Erkraths Autokino

Das Programm für die kommenden TageZweite Runde für Erkraths Autokino

Erkraths Autokino am Neanderbad kommt gut an. Die erste Vorstellungswoche ist gut gelaufen und Initiator und Weltspiegel-Betreiber Thomas Rüttgers ist begeistert.

Berufstätige Alleinerziehende dürfen Not-Betreuung nutzen
Berufstätige Alleinerziehende dürfen Not-Betreuung nutzen

Stufenweise Erweiterung der AusnahmeregelungBerufstätige Alleinerziehende dürfen Not-Betreuung nutzen

Das Betretungsverbot von Kindertagesstätten und Einrichtungen der Tagespflege zur Prävention der Ausbreitung des Coronavirus bleibt zunächst noch bis zum 3. Mai 2020 bestehen.