Alle Kreis-Artikel vom 27. März 2015
Ab 1. April neue Bestimmungen für Kurzzeitkennzeichen

Ab 1. April neue Bestimmungen für Kurzzeitkennzeichen

Zum 1. April ändern sich die gesetzlichen Regelungen für die Vergabe von Kurzzeitkennzeichen, darauf weist das Straßenverkehrsamt des Kreises Mettmann hin. Kurzzeitkennzeichen sind innerhalb Deutschlands für Probe- und Überführungsfahrten gültig.