Ab 1. April neue Bestimmungen für Kurzzeitkennzeichen
Ab 1. April neue Bestimmungen für Kurzzeitkennzeichen
Zum 1. April ändern sich die gesetzlichen Regelungen für die Vergabe von Kurzzeitkennzeichen, darauf weist das Straßenverkehrsamt des Kreises Mettmann hin. Kurzzeitkennzeichen sind innerhalb Deutschlands für Probe- und Überführungsfahrten gültig.