Was macht ein Datenschutzbeauftragter?

Der Datenschutzbeauftragte — kurz DSB — unterstützt öffentliche Einrichtungen, Unternehmen oder Vereine dabei, die Gesetze des Datenschutzes umzusetzen. Hierzu analysiert, dokumentiert und bewertet der Datenschutzbeauftragte die Datenverarbeitungsprozess und deckt Sicherheitslücken auf.

Auf der Grundlage dieser Arbeit entwickelt er Verbesserungsmaßnahmen, um das Datenschutzniveau zu verbessern.

Der Datenschutz ist im Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) verankert. Hier finden sich die Regeln und Vorschriften zur Erhebung, Nutzung, Speicherung, Weitergabe und Verarbeitung von personenbezogenen Daten. Weitere Regeln zum Datenschutz finden sich zudem im Telekommunikationsgesetz (TKG) und Telemediengesetz (TMG).

Wenn personenbezogene Daten automatisiert verarbeitet werden, muss die Bestellung eines Datenschutzbeauftragten erfolgen. Dabei bedeutet automatisierte Datenverarbeitung, dass die Daten auf Datenverarbeitungsgeräten (z. B. Computern) gespeichert und verwendet werden. Eine nichtautomatisierte Datenverarbeitung wäre zum Beispiel, wenn die persönlichen Daten auf Karteikarten notiert würden. In diesem Fall muss ein Datenschutzbeauftragter erst ab 20 Personen bestellt werden (§ 4 f, Abs. 1, Satz 1 BDSG).

Ein Unternehmen muss spätestens einen Monat nach Gründung einen Datenschutzbeauftragten bestellen. Sollte das Unternehmen dem nicht nachkommen, kann für diese Ordnungswidrigkeit ein Bußgeld von bis zu 50.000 Euro verhängt werden (§ 43 Abs. 1 und 3 BDSG).

Der Begriff Datenschutz bedeutet, dass personenbezogene Daten vor einem Missbrauch geschützt werden. Unter personenbezogenen Daten versteht der Datenschutz persönliche Daten, wie zum Beispiel Name, Geburtsdatum und Alter, Familienstand, Anschrift, Telefon- und Handynummer, E-Mail-Adresse, Kontonummern und Personalausweisnummer. Zudem sieht der Datenschutz einen besonderen Schutz für sensible Daten, wie zum Beispiel ethnische Herkunft, politische Meinung, religiöse Überzeugung und Informationen zur Gesundheit, vor. Das Recht zum Datenschutz ist sogar im Grundgesetz verankert ("Recht auf informationelle Selbstbestimmung").

In Deutschland werden die Aufgaben der Datenschutzbeauftragten im Bundesdatenschutzgesetz (§ 4 f und g BDSG) und in den jeweiligen landesrechtlichen Vorschriften geregelt. Eine der wichtigsten Aufgaben des Datenschutzbeauftragten ist es, die Anwendung von Datenverarbeitungsprogrammen zu kontrollieren und zu überwachen. Angestellte, Arbeitnehmer oder auch Aushilfspersonal, das mit personenbezogenen Daten arbeitet, wird vom Datenschutzbeauftragten unterwiesen, wie mit diesen Daten gemäß dem Datenschutzrecht umgegangen werden muss. Dabei ist der Datenschutzbeauftragte in der Ausübung seiner Tätigkeit weisungsfrei. Zu seinen Aufgaben gehören unter anderem:

  1. Bestandsaufnahme zur Feststellung des Datenschutzniveaus
  2. Ermittlung des Änderungs- und Handlungsbedarfs
  3. Festlegung der Datenschutz-Ziele
  4. Kontrolle der EDV-Programme / Prüfung der Datenschutz-Konformität
  5. Entwicklung von Arbeitsanweisungen zur Realisierung des geforderten Datenschutzes

Eine spezielle Ausbildung für Datenschutzbeauftragte existiert nicht. Es werden jedoch Weiterbildungskurse von den Industrie- und Handelskammern angeboten, die über das Datenschutzrecht sowie die Aufgaben des Datenschutzbeauftragten informieren. Gemäß dem BDSG ist ein Unternehmen gegenüber seinem Datenschutzbeauftragten dazu verpflichtet, die Teilnahme an solchen Weiterbildungskursen zu ermöglichen. Auch die Kosten für diese Weiterbildung muss das Unternehmen übernehmen (§ 4 f, Abs. 3 BDSG).

Nimmt das Unternehmen nicht die Bestellung eines Datenschutzbeauftragten aus dem eigenen Personalpool vor, so kann alternativ auch ein externer Datenschutzbeauftragter beauftragt werden. Neben dem TÜV bieten auch IT-Unternehmen und Rechtsanwaltskanzleien ihre Dienstleistungen als Datenschutzbeauftragte an. Ein externer Datenschutzbeauftragter für Berlin, Düsseldorf, Köln sowie weitere Städte ist schnell gefunden. In der Regel arbeiten die externen Datenschutzbeauftragten bundesweit.

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