Änderung der Landesbauordnung erfordert sofortige AnpassungFreiflächen sind ab sofort als naturnahe Gartenfläche anzulegen
Mit Jahresbeginn trat in Nordrhein-Westfalen die Änderung der Landesbauordnung in Kraft. Sie regelt unter anderem den Ausbau von erneuerbaren Energien, die Einsparung von Emissionen bei Gebäuden sowie die Gestaltung von Freiflächen auf Privatgrundstücken neu.