Alle Die Stadt-Artikel vom 26. Januar 2024
Freiflächen sind ab sofort als naturnahe Gartenfläche anzulegen
Freiflächen sind ab sofort als naturnahe Gartenfläche anzulegen

Änderung der Landesbauordnung erfordert sofortige AnpassungFreiflächen sind ab sofort als naturnahe Gartenfläche anzulegen

Mit Jahresbeginn trat in Nordrhein-Westfalen die Änderung der Landesbauordnung in Kraft. Sie regelt unter anderem den Ausbau von erneuerbaren Energien, die Einsparung von Emissionen bei Gebäuden sowie die Gestaltung von Freiflächen auf Privatgrundstücken neu.