Für Geboosterte entfällt die TestpflichtNeanderbad-Besuch nur mit 2G-Plus-Nachweis
Nach der neuen Corona-Schutzverordnung des Landes NRW sind ab Donnerstag, 13. Januar, geboosterte Personen im Rahmen der 2G-Plus-Regel getesteten Personen gleichgestellt und benötigen daher für den Zutritt ins Neanderbad keinen zusätzlichen negativen Antigen-Schnelltest.