Alle Die Stadt-Artikel vom 12. Januar 2022
Neanderbad-Besuch nur mit 2G-Plus-Nachweis
Neanderbad-Besuch nur mit 2G-Plus-Nachweis

Für Geboosterte entfällt die TestpflichtNeanderbad-Besuch nur mit 2G-Plus-Nachweis

Nach der neuen Corona-Schutzverordnung des Landes NRW sind ab Donnerstag, 13. Januar, geboosterte Personen im Rahmen der 2G-Plus-Regel getesteten Personen gleichgestellt und benötigen daher für den Zutritt ins Neanderbad keinen zusätzlichen negativen Antigen-Schnelltest.