Neues Konzept beschlossen
Neues Konzept beschlossen
Der Rat der Stadt Erkrath hat in seiner 24. Sitzung am 18. Mai das Konzept zur Steuerung von Vergnügungsstätten/Wettbüros für die Stadt Erkrath (Vergnügungsstättenkonzept) als städtebauliches Entwicklungskonzept im Sinne des § 1 Abs. 6 Nr. 11 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen.