Neuer Bedarfsplan verabschiedet Qualitätsoffensive im Rettungsdienst des Kreises

Kreis · Einstimmig hat der Kreistag in seiner Sitzung am 3. April den neuen Bedarfsplan für den Rettungsdienst im Kreis Mettmann verabschiedet. Dieser sieht eine deutliche Erhöhung der Zahl von Rettungs- und Krankenwagen sowie der Notarzteinsatzfahrzeuge vor.

 In einem der Kreistagssitzung vorausgegangenen Pressegespräch erläuterten (v.l.) Dr. Arne Köster (Leiter ärztlicher Rettungsdienst), Kreisbrandmeister Torsten Schams, Kreis-Ordnungsdezernent Nils Hanheide und Landrat Thomas Hendele die Inhalte des Rettungsdienstbedarfsplans.

In einem der Kreistagssitzung vorausgegangenen Pressegespräch erläuterten (v.l.) Dr. Arne Köster (Leiter ärztlicher Rettungsdienst), Kreisbrandmeister Torsten Schams, Kreis-Ordnungsdezernent Nils Hanheide und Landrat Thomas Hendele die Inhalte des Rettungsdienstbedarfsplans.

Foto: Kreis Mettmann

Das Ziel: Bei gleichzeitig steigender Zahl der Notfalleinsätze sollen die Rettungsmittel noch schneller als bisher bei den Patienten eintreffen.

Die nun beschlossenen Veränderungen werden die Qualität im Rettungsdienst erheblich verbessern. Sie basieren auf einem Sachverständigengutachten, das unter anderem die Strukturen, die Zahl der Rettungsmittel, deren Verfügbarkeit und Einsatzzeiten bewertet hat. Die künftige Bemessung der Rettungsmittel berücksichtigt die Einsatzhäufigkeit in jedem Versorgungsgebiet einer Rettungswache separat und kommt so zu einer differenzierten Veränderung für jede kreisangehörige Stadt. Die Umsetzung der notwendigen Verbesserungen in der Notfallrettung erfordert einen engen Zeitrahmen. Daher haben viele Verwaltungen der kreisangehörigen Städte nach Bekanntgabe der Gutachterergebnisse und der ersten Entwürfe des Bedarfsplans bereits die erforderlichen Schritte vorbereitet. Alle Städte haben ihre Zustimmung angekündigt, einige Stadträte konnten aufgrund der zeitlichen Lage ihrer Ausschuss- und Ratstermine bereits ihr Einvernehmen erteilen. Damit ist auch der Weg frei für eine völlige Neuorganisation des Krankentransports mit einer erstmals 24-stündigen Vorhaltung von Krankentransportwagen zur Entlastung der Notfallrettung.

"Die Leistungsfähigkeit des Rettungsdienstes wird mit dem neuen Bedarfsplan deutlich verbessert, zum Wohle der Bevölkerung im Kreis Mettmann. Der Rettungsdienst ist eine gemeinsame Herausforderung für den Kreis und die kreisangehörigen Städte. Dass sich alle dieser Herausforderung annehmen und diese gemeinsam in der Kreisgemeinschaft tragen, ist ein Gewinn für die Einwohnerinnen und Einwohner", sagt Landrat Thomas Hendele. Dabei spiele auch die schon begonnene Neuausrichtung der Notrufannahme und -bearbeitung und letztlich der im vergangenen Jahr beschlossene Neubau der Kreisleitstelle eine zentrale Rolle. Denn die überwiegende Zahl der Hilfeersuchen über die Notrufnummer 112 betreffen den Rettungsdienst.

Nachdem im Jahr 2016 die inhaltliche Aus- und Fortbildung im Rettungsdienst mit der Gründung der Rettungsdienstschule völlig neu strukturiert und die Etablierung von kreisweit einheitlichen Verfahrens- und Ausstattungsstandards im Sinne der Prozessqualität deutlich verbessert werden konnte, stellt die Verabschiedung des Rettungsdienstbedarfsplans einen weiteren Meilenstein für die Optimierung der Strukturqualität dar. Die Erstellung eines Bedarfsplans ist gesetzlich geregelt und Pflichtaufgabe des Kreises als Träger des Rettungsdienstes. In ihm werden spätestens alle fünf Jahre die wesentlichen Merkmale und Strukturen des Rettungsdienstes festgelegt. Nach konstruktiver fachlicher Abstimmung mit den kreisangehörigen Städten konnte der Bedarfsplan nun abschließend dem Kreistag zur Verabschiedung vorgelegt werden. Auch mit den Krankenkassen konnte ein einvernehmliches Ergebnis erzielt werden.

Die Umsetzung aller Maßnahmen wird noch einige Monate, in einzelnen Bereichen sogar noch längere Zeit beanspruchen, da neue Fahrzeuge zu beschaffen sind und neues Personal erst gewonnen werden muss. Letzteres steht derzeit auf dem Arbeitsmarkt kaum zur Verfügung, weil seit 2014 quasi kein neues Personal für den Rettungsdienst ausgebildet werden konnte. Hintergrund ist hier die gesetzliche Neuordnung der Qualifikation des nicht-ärztlichen Personals im Rettungsdienst mit Einführung des Berufsbildes Notfallsanitäterin bzw. Notfallsanitäter, welches den Beruf Rettungsassistentin bzw. Rettungsassistent 2014 abgelöst hat. Allerdings ist das Ausbildungsangebot für den neuen Beruf aufgrund noch nicht vollständig geklärter Finanzierungsfragen noch sehr gering. Das Land NRW hat diese Ausbildungslücke erkannt und den Kommunen bei der Umsetzung Hilfestellungen angekündigt. An der Rettungsdienstschule der Bildungsakademie des Kreises in Mettmann startet im Herbst eine dreijährige Notfallsanitäter-Ausbildung.

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