Demnach zeigen die Ergebnisse zwar, dass es eine Zusatzbelastung durch die Rauchgase und niedergeschlagene Brandrückstände in unmittelbarer Nähe gab, jedoch liegen die festgestellten Werte unter dem in der Brandschadensrichtlinie VDS 2357 angegebenen Schwellenwert. Mit Ausnahme der unmittelbar am Brandort befindlichen Grundstücke sind somit keine weiteren Maßnahmen erforderlich.
Gleiches ist für die zur zusätzlichen Absicherung entnommenen Proben nördlich des Brandortes zu erwarten. Aufgrund der noch größeren Distanz zum Brandort sollten auch diese für die nächsten Tage erwarteten Messergebnisse unauffällig sein. Die Geruchsbelästigung sowie Rauchentwicklung erstreckte sich über mehrere Kilometer in nordöstliche Richtung und war im gesamten Kreisgebiet – darunter auch in Erkrath – wahrnehmbar.
Toxische Konzentrationen waren in diesen Bereichen allerdings nicht messbar. Weitere Informationen rund um das Brandereignis und zum aktuellen Stand sind den offiziellen Kommunikationskanälen des Kreises Mettmann unter www.kreis-mettmann.de sowie der Stadt Monheim unter www.monheim.de zu entnehmen.