Corona-Lage: Allgemeinverfügung des Kreises Mettmann gilt ab MittwochQuarantäneverpflichtung auch ohne individuelle Anordnung
Aufgrund der aktuell bundesweit steigenden Fallzahlen in der Corona-Pandemie ist es für die örtlichen Gesundheitsämter zunehmend schwierig, zeitnah Quarantänen für positiv Getestete und deren enge Kontaktpersonen auszusprechen. Deshalb hat der Kreis Mettmann jetzt eine Allgemeinverfügung zur „Anordnung von Quarantäne für positiv auf Corona getestete Personen und deren Haushaltsangehörige sowie für symptomatische Personen bis zum Vorliegen eines negativen Testergebnisses“ erlassen. Diese tritt am Mittwoch, 11. November, in Kraft.