Land setzt gemeinsame Beschlüsse der Ministerpräsidentenkonferenz vom 30. April um
: Mit Abstand und Schutz
Erkrath Seit Beginn dieser Woche ist in Nordrhein-Westfalen der Betrieb bestimmter Kultur- und Freizeiteinrichtungen unter strengen Hygiene- und Infektionsschutzvorgaben wieder möglich. Dazu zählen etwa Museen und Galerien oder Zoologische Gärten und Garten- und Landschaftsparks.