Alle Kreis-Artikel vom 14. Juni 2020
Das ist ab morgen erlaubt
Das ist ab morgen erlaubt

Neue Fassung der Corona-Schutzverordnung mit weiteren Erleichterungen gilt ab MontagDas ist ab morgen erlaubt

Bestimmte Veranstaltungen mit mehr als 100 Personen und private Festveranstaltungen mit bis zu 50 Personen unter Auflagen möglich / Kontaktsport in geschlossenen Räumen mit bis zu zehn Personen und im Freien mit bis zu 30 Personen erlaubt / Weitere Erholungs- und Freizeiteinrichtungen können öffnen.