Alle Die Stadt-Artikel vom 25. November 2021
Neanderbad-Besuch nur mit 2G-Nachweis
Neanderbad-Besuch nur mit 2G-Nachweis

Es gelten weiterhin die AHA-RegelnNeanderbad-Besuch nur mit 2G-Nachweis

Gemäß der neuen Coronaschutzverordnung besteht ab sofort für den Einlass ins Neanderbad eine 2G-Nachweispflicht. Dies bedeutet, dass sich Besucher des Neanderbades als genesen oder vollständig geimpft ausweisen müssen.

2G-Regel bei „Laufen unter Flutlicht“ beachten
2G-Regel bei „Laufen unter Flutlicht“ beachten

Genesene sowie geimpfte Personen können das Angebot weiter nutzen2G-Regel bei „Laufen unter Flutlicht“ beachten

Die Teilnahme an dem kostenlosen Angebot „Laufen unter Flutlicht“ ist ab sofort und bis auf Weiteres nur noch für genesene oder geimpfte Personen möglich. Grund hierfür ist das derzeitige Infektionsgeschehen und die damit verbundene Anpassung der Corona-Schutzverordnung des Landes NRW vom 23.11.2021.