Es gelten weiterhin die AHA-RegelnNeanderbad-Besuch nur mit 2G-Nachweis
Gemäß der neuen Coronaschutzverordnung besteht ab sofort für den Einlass ins Neanderbad eine 2G-Nachweispflicht. Dies bedeutet, dass sich Besucher des Neanderbades als genesen oder vollständig geimpft ausweisen müssen.