Änderung zur Vorgabe von Dichtheitsprüfung von privaten AbwasserleitungenNeue Gesetzeslage
Im Juni hat der Landtag eine Änderung der „Verordnung zur Selbstüberwachung von Abwasseranlagen“ beschlossen, die am 13. August in Kraft getreten ist. Für private Abwasserleitungen aller Gebäude, die nach dem 1.1.1965 errichtet wurden und in einem Wasserschutzgebiet liegen, sah die bisher geltende Regelung für die sogenannte „Dichtheitsprüfung“ eine Frist bis zum 31. Dezember 2020 vor. Dies betraf in Erkrath rund 2.200 Häuser.