Zuzahlung für Medikamente
Bei bestimmten Gesundheitsleistungen, darunter die Arzneimittelabgabe, ist eine Zuzahlung der Patienten gesetzlich vorgesehen. Die Apotheker in Mettmann/Ratingen/Velbert informieren über die Möglichkeiten einer Zuzahlungsbefreiung und geben Unterstützung durch die Ausstellung von Quittungen und Sammelbelegen.