Fischerprüfung im März
Prüfungszulassung bis 7. Februar beantragenFischerprüfung im März
Wer im März vor dem Prüfungsausschuss des Kreises Mettmann die Fischerprüfung ablegen möchte, muss seinen Antrag auf Zulassung zu dieser Prüfung bis spätestens zum 7. Februar bei der Unteren Fischereibehörde des Kreises (Düsseldorfer Str. 26, 40822 Mettmann) einreichen. Später eingehende Anträge können nicht berücksichtigt werden.