Besserer Schutz vor Stalking

Kreis · Der strafrechtliche Schutz vor Stalkern soll wirksamer werden. Das ist Ziel des "Gesetzes zur Verbesserung des Schutzes gegen Nachstellung", das der Bundestag bereits in erster Lesung beraten hat. "Diese Reform ist längst überfällig.

 Michaela Noll, (MdB).

Michaela Noll, (MdB).

Foto: Noll

Denn es kann nicht sein, dass Stalking-Opfer erst ihr ganzes Leben umkrempeln müssen, bevor der Staat effektiv gegen den Täter vorgehen kann", sagt die CDU-Abgeordnete Michaela Noll.

Künftig hängt die Strafbarkeit nicht vom Verhalten des Opfers ab, sondern von der Handlung des Täters, der Nachstellung an sich. Für eine Strafbarkeit soll ausreichen, wenn eine Belästigung einer Person "geeignet ist, deren Lebensgestaltung schwerwiegend zu beeinträchtigen". Dazu Noll: "Damit stärken wir deutlich die Rechte des Stalking- Opfers und ahnden das Verhalten des Täters angemessen." Dazu wird der Straftatbestand von einem Erfolgsdelikt in ein potentielles Gefährdungsdelikt umgewandelt und die Hürden bei der Verurteilung von Stalkern deutlich gesenkt.

Auch Frank Bons, Leiter des Weißen Rings im Kreis Mettmann und Kriminalhauptkommissar, begrüßt den Gesetzentwurf: "Die Einordnung der bestehenden Fassung als ein Erfolgsdelikt, Privatklagedelikt und die Schwierigkeiten im Zusammenhang mit einem Vergleich der Beteiligten vor Gericht waren regelmäßige Kritikpunkte der Opferschützer. Häufig wurden seitens der Staatsanwaltschaft sogar nur ein Umzug des Opfers akzeptiert und weitere Beeinträchtigungen in der Lebensgestaltung als nicht schwerwiegend genug definiert."

Gewünscht hätte er sich aber zusätzlich "eine Qualifikation der Norm bei hartnäckigen Straftätern, die fortgesetzt und wiederholt Straftaten begehen — immer am Rande der Legalität und häufig über viele Jahre — und die sich weder von Polizei noch von der Justiz davon abhalten lassen."

Generell empfiehlt Bons Stalking-Opfern, die Aktionen des Täters genauestens zu dokumentieren: "Letztendlich scheitern viele Strafverfahren auch daran, dass viele Opfer es versäumen, die Tathandlung genauestens zu Dokumentieren und Beweise zu sichern", so Bons.

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