Gleich eine ganze Reihe von Verstößen

Hochdahl · Eine ganz normale Verkehrskontrolle, aus nur geringfügigem Anlass, führte die Erkrather Polizei am nächtlich frühen Dienstagmorgen in Hochdahl gleich zur Feststellung einer ganzen Reihe von Straftaten und Ordnungswidrigkeiten.

Gegen 00.25 Uhr fiel den Beamten auf der Schildsheider Straße ein mit zwei Männern besetztes Kleinkraftrad auf, weil beide Benutzer während der Fahrt nicht die dafür vorgeschriebenen Schutzhelme trugen. Das Zweirad wurde daraufhin auf dem Hans-Sachs-Weg angehalten, der 36-jährige Fahrers und sein 24-jährige Sozius wurden genauer kontrolliert. Dabei stellte sich zunächst heraus, dass ein am Kleinkraftrad montiertes Versicherungskennzeichen nicht zu diesem Fahrzeug gehörte.

Der Betrug sollte darüber hinwegtäuschen, dass für das Zweirad tatsächlich kein Versicherungsschutz existiert. Weiterhin räumte der 36-jährige Erkrather ein, nicht im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis zu sein. Diese war ihm nach mehreren Drogenverstößen in der Vergangenheit bereits amtlich entzogen und wegen fehlender MPU nicht wieder erteilt worden. Auch zum Zeitpunkt der aktuellen Verkehrskontrolle stand der Beschuldigte erkennbar, bestätigt auch durch eigene Angaben des Zweiradfahrers, unter dem Einfluss illegaler Drogen. Zur weiteren Beweisführung wurde deshalb die ärztliche Entnahme einer Blutprobe angeordnet und durchgeführt. Weiterhin stellten die Beamten auch drogenverdächtige Substanzen sicher, die der 36-Jährige mitführte. Für das benutzte Kleinkraftrad konnte der Erkrather nach längerer Überprüfung einen Eigentumsnachweis führen - für das verwendete Versicherungskennzeichen aber nicht. Diesbezüglich zusätzliche Ermittlungen zu den bereits eingeleiteten Strafverfahren gegen den 36-Jährigen, dauern weiterhin an. Das Kennzeichen wurde sichergestellt.

Vom 24-jährigen Beifahrer des Zweirades wurde zunächst ein Verwarnungsgeld erhoben, weil er ohne Schutzhelm auf dem Kleinkraftrad mitgefahren war. Darüber erstatteten die Beamten aber auch noch eine Anzeige nach dem Waffengesetz gegen den jungen Erkrather. Denn dieser führte in einem Rucksack eine geladene Handfeuerwaffe mit PTB-Kennzeichnung mit, ohne dazu im Besitz einer entsprechenden Erlaubnis zu sein. Waffe und Munition wurden von der Polizei an Ort und Stelle beschlagnahmt.

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