Erste Informationen zur Bürgermeisterwahl 2015 Daten, Fakten, Zahlen

Erkrath · In der Stadt Erkrath wird am 13. September der Bürgermeister der Stadt Erkrath gewählt. Sollte keiner der Bewerber im ersten Wahlgang mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen erhalten, findet am 27. September eine Stichwahl zwischen den beiden Bewerbern mit den höchsten Stimmzahlen des ersten Wahlganges statt.

Wahlberechtigt zur Bürgermeisterwahl ist, wer am Wahltag
- das 16. Lebensjahr vollendet hat,
- Deutscher im Sinne von Artikel 116 Abs. 1 des Grundgesetzes ist oder die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates der Europäischen Union besitzt,
- nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen ist,
- seit mindestens 28. August 2015 in Erkrath mit Hauptwohnung gemeldet ist oder sich sonst gewöhnlich in Erkrath aufhält und keine Wohnung außerhalb des Wahlgebietes hat.

Wer die Wahlrechtsvoraussetzung erfüllt wird "von Amts wegen" in das Wählerverzeichnis eingetragen. Die Wahlbenachrichtigungen werden im Zeitraum vom 12. bis 23. August den rund 36.000 wahlberechtigten Bürgern zugestellt. Darin wird unter anderem mitgeteilt, in welchem Wahllokal jeweils gewählt werden kann und ob das Wahllokal barrierefrei zu erreichen ist. Wer bis zum 23. August keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, sollte sich umgehend beim Wahlamt der Stadt Erkrath melden.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Doppeltes Glück
Zwei Stiftungen ermöglichen Fortsetzung des Förderunterrichts von Du-Ich-Wir Doppeltes Glück
Zum Thema
Aus dem Ressort