ANZEIGE Starke Partner Bei Kündigung kompetenten Rat einholen

Sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer können bei der arbeitsrechtlichen Kündigung erhebliche Fehler machen, die sie schnell teuer zu stehen kommen. Damit Ihnen keine Fehler bei der Kündigung unterlaufen, sollten Sie sich als Arbeitgeber bereits vor und als Arbeitnehmer spätestens nach einer Kündigung umgehend kompetenten anwaltlichen Rat einholen.

Rechtsanwältin Gudrun von Hase (re.) und ihre Mitarbeiterin Nadja Hecht-Radke unterstützen Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer gerne kompetent und effektiv.

Foto: nic

So genügt der Ausruf "Sie sind gefeuert!" beispielsweise nicht, um ein Arbeitsverhältnis zu beenden. Jede Kündigung muss nämlich schriftlich erfolgen. Dementsprechend sind beispielsweise auch Kündigungen per SMS oder Whats-App mangels Schriftform unwirksam.

Zudem kann es gerade in Urlaubszeiten sein, dass die Kündigung von einem "Vertreter" des Arbeitgebers unterzeichnet wurde, der nicht kündigungsberechtigt ist. In diesen Fällen sollten Arbeitnehmer schnell handeln und die Kündigung sofort zurückweisen. Daneben sollte jeder Arbeitgeber die arbeitsrechtlichen Fristen kennen und einhalten, um nicht die Unwirksamkeit der Kündigung zu riskieren.

Ebenso ist der Betriebsrat ordnungsgemäß anzuhören. Noch komplizierter wird der Ausspruch einer arbeitgeberseitigen Kündigung dann, wenn der Sonderkündigungsschutz eingreift: dies ist bei Schwerbehinderten, Schwangeren, Mitarbeitern in Mutterschutz oder Elternzeit und bei Betriebsratsangehörigen der Fall. Als Arbeitnehmer haben Sie drei Wochen Zeit, gegen die Kündigung eine Kündigungsschutzklage zu erheben und entweder für den Erhalt Ihres Arbeitsplatzes oder eine Abfindung zu kämpfen.

Angesichts der vielen formalen Fehler, welche Arbeitgebern beim Kündigen unterlaufen können, lohnt es sich in jedem Fall, die Kündigung von einem erfahrenen Anwalt überprüfen zu lassen.

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