Öffentliche Auslegung vom 27. Januar bis 3. MärzBebauungsplan zur Tennisanlage Freiheitstraße einsehbar
In der Zeit vom 27. Januar bis einschließlich 3. März können interessierte Bürgerinnen und Bürger die Unterlagen zum Bebauungsplanentwurf E 37 – Tennisanlage Freiheitstraße – einschließlich der textlichen Festsetzungen und der Begründung öffentlich einsehen.