Alle Die Stadt-Artikel vom 23. März 2020
Was ist in NRW noch erlaubt?
Was ist in NRW noch erlaubt?

Ein Rechtsanwalt informiertWas ist in NRW noch erlaubt?

Seit Montag, den 23. März 2020, gilt die Verordnung zum Schutz vor Neuinfizierungen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 (CoronaSchVO) vom 22. März 2020. Was dürfen wir jetzt noch? Ist das öffentliche Leben jetzt lahmgelegt? Rechtsanwalt Mag.-iur. Dennis Kallabis gibt einen Überblick über die erlaubten Tätigkeiten in Nordrhein-Westfalen.

Aufhebung der Allgemeinverfügung

Vereinheitlichung der bundesweiten MaßnahmenAufhebung der Allgemeinverfügung

Am Sonntag haben sich Bund und Länder auf eine neue Verordnung zum Infektionsschutz geeinigt. Demnach gilt bundesweit die Regelung, dass Versammlungen von mehr als zwei Personen grundsätzlich verboten sind.

Veranstaltungen abgesagt

Corona-PandemieVeranstaltungen abgesagt

Alle Veranstaltungen des Bergischen Geschichtsvereins-Abteilung Erkrath im April 2020 müssen abgesagt werden, es bleibt leider keine andere Wahl.

Müllabfuhr findet früher statt
Müllabfuhr findet früher statt

Neu strukturierte Organisationsabläufe bei AwistaMüllabfuhr findet früher statt

Die Müllabfuhr in Erkrath wird ab sofort vorgezogen: Die Leerungen finden an den regulären, im Abfallkalender veröffentlichten Terminen statt, jedoch früher am Tag als gewohnt. Entsprechend müssen die Tonnen früher rausgestellt werden.

Ausweitung der Notbetreuung
Ausweitung der Notbetreuung

Neuregelung der KinderbetreuungAusweitung der Notbetreuung

Das Land NRW hat die Kinderbetreuung von Personen der kritischen Infrastruktur neu geregelt, ebenso wie die Betreuungsmöglichkeiten am Wochenende. Ab Montag, den 23. März, sind mehr Personen anspruchsberechtigt.