Alle Artikel vom 10. Februar 2018
Schutz seltener Arten beachten

Hinweis der unteren NaturschutzbehördeSchutz seltener Arten beachten

Zum Ende des Winters weist der Kreis Mettmann darauf hin, dass starke Gehölzrückschnitte von März bis Ende September aus Gründen des Vogelschutzes nicht zulässig sind.