Kommunen müssen individuell entscheiden könnenKein generelles Tempo 30
"Der Deutsche Städte- und Gemeindebund lehnt ein generelles Tempo 30 innerhalb geschlossener Ortschaften ab. Die Einführung einer Regelung, die es den Städten und Gemeinden erlaubt, in eigener Verantwortung die Tempo-30-Zonen auszuweiten, ist dagegen richtig. Tempo 30 vor Kitas, Schulen oder Krankenhäusern ist zum Schutz der schwächsten Verkehrsteilnehmer sinnvoll", erklärte DStGB-Hauptgeschäftsführer Dr. Gerd Landsberg anlässlich der heutigen Kabinettsentscheidung in Berlin.