Zuzahlung für Medikamente

Kreis · Bei bestimmten Gesundheitsleistungen, darunter die Arzneimittelabgabe, ist eine Zuzahlung der Patienten gesetzlich vorgesehen. Die Apotheker in Mettmann/Ratingen/Velbert informieren über die Möglichkeiten einer Zuzahlungsbefreiung und geben Unterstützung durch die Ausstellung von Quittungen und Sammelbelegen.

 Neben der persönlichen Beratung zu Arzneimitteln informieren Apotheken zu anderen Patienten-Themen, aktuell zum Thema „Zuzahlungsbefreiungen“.

Neben der persönlichen Beratung zu Arzneimitteln informieren Apotheken zu anderen Patienten-Themen, aktuell zum Thema „Zuzahlungsbefreiungen“.

Foto: ABDA

"Grundsätzlich müssen alle volljährigen Patienten bei Arzneimitteln, die zu Lasten der gesetzlichen Krankenkassen verordnet werden, zuzahlen," erläutert Inge Funke, Pressesprecherin der Apotheker in Mettmann, Ratingen und Velbert. "Erst nach Erreichen der Belastungsgrenze von zwei Prozent des Jahresbruttoeinkommens beziehungsweise einem Prozent bei chronisch kranken Patienten können sich Versicherte von den Zuzahlungen befreien lassen", so Inge Funke weiter.

Die Patienten müssen dazu einen entsprechenden Antrag bei ihrer jeweiligen Krankenkasse stellen. Dies ist bereits zu Jahresbeginn möglich, wenn sich absehen lässt, dass die Belastungsgrenze im Kalenderjahr erreicht wird.

Kinder und Jugendliche sind dagegen bis zu ihrem 18. Geburtstag grundsätzlich von der gesetzlichen Zuzahlung zu Arzneimitteln befreit.

"Es ist zu beachten, dass die Bescheinigung über eine Zuzahlungsbefreiung jeweils nur für ein Kalenderjahr gilt. Eine bisher geltende Zuzahlungsbefreiung muss daher für 2015 neu beantragt werden", so Inge Funke.

Zuzahlungsrechner im Internet
Alle gesetzlich Krankenversicherten können mit dem Zuzahlungsrechner auf dem Gesundheitsportal www.aponet.de ermitteln, wie hoch ihre jährliche Belastungsgrenze für Zuzahlungen ist. Übersteigt der Eigenanteil für Rezeptgebühren etc. diesen Betrag, kann bei der Krankenkasse eine Zuzahlungsbefreiung beantragt werden. Apotheken sind gesetzlich verpflichtet, die Arzneimittelzuzahlungen einzuziehen und an die Krankenkassen weiterzuleiten, wenn vom verordnenden Arzt kein Befreiungsvermerk auf dem Rezept eingetragen ist oder der Patient keine entsprechende Bescheinigung seiner Krankenkasse in der Apotheke vorlegen kann.

Höhe der Zuzahlung
Bei Arzneimitteln belaufen sich die Zuzahlungen auf 10 Prozent des Preises, mindestens aber 5 Euro und höchstens 10 Euro. Beträgt der Preis eines Arzneimittels weniger als 5 Euro, sinkt auch die Zuzahlung auf diesen Betrag.

Quittungen über Zuzahlungen
Quittungen über Zuzahlungen stellen Apotheken aus. "Wir unterstützen unsere Kunden und Patienten bei der Beantragung der Zuzahlungsbefreiung, in dem wir Quittungen über Zuzahlungen ausstellen - einzeln oder als Sammelbeleg für ein Jahr, so Inge Funke. Pro Jahr summieren sich die Zuzahlungen für Arzneimittel in ganz Deutschland auf 2,0 Milliarden Euro. Derzeit sind 7,5 Millionen Patienten bei ihrer Krankenkasse von der Zuzahlung befreit. Davon 7,0 Millionen Menschen, die an chronischen Erkrankungen leiden.

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