Gleichstellungsbeauftragte des Kreises Mettmann tagten in Erkrath

Erkrath · Am Mittwoch tagten die Gleichstellungsbeauftragten der kreisangehörigen Städte im Kreis Mettmann turnusmäßig im Rathaus der Stadt Erkrath.

Neben der weiteren Vorbereitung zukünftiger gemeinsamer Veranstaltungen, wie beispielsweise den kreisweiten "Infotag Wiedereinstieg in den Beruf" mit zahlreichen Infoständen und Workshops, der in diesem Jahr am 25. Juni von 10 bis 15 Uhr in der Volkshochschule der Stadt Monheim am Rhein in Kooperation mit dem Netzwerk W und der Wirtschaftsförderung des Kreises Mettmann stattfindet, wurde unter anderem auch der druckfrische Gemeinschaftsflyer über die aktualisierten Kontaktdaten der Gleichstellungsbeauftragten als Ansprechpartnerinnen in den jeweiligen Städten im Kreis Mettmann vorgelegt und in ausreichender Stückzahl verteilt.

Ein wesentlicher Beratungspunkt der Kreiskonferenz war die Diskussion über die erste Lesung des Regierungsentwurfes im Bundestag zur schon seit langem geforderten Reformierung des Sexualstrafrechtes (§§ 177 und 179 des Sexualstrafrechts). Die Bundessprecherinnen der Gleichstellungsbeauftragten hatten bereits im Frühsommer 2015 und erneut im Februar 2016 in einem Brief an den Bundesjustizminister Heiko Maas gefordert, bestimmte Strafbarkeitslücken zu schließen, um Frauen besser vor sexuellen Übergriffen schützen zu können.

Ebenso unterschrieben sie stellvertretend und bundesweit für die Gleichstellungsbeauftragten das breite Bündnis "Nein heißt Nein" (offener Brief an die Bundeskanzlerin), das heißt, die Forderung nach einer Änderung der Tatsache, dass Täter, die sich über das klare "Nein" der Betroffenen hinwegsetzen und sexuelle Gewalt gegen Frauen ausüben, auch nach dem vorgelegten Gesetzentwurf weiter straffrei bleiben. Nur wenn die betroffene Frau sich nachweislich massiv gewehrt hat, wird nach dem Referentenentwurf die sexuelle Handlung strafrechtlich verfolgt.

Laut der Zahlen des Bundesverbandes der Frauenberatungsstellen wurden zwischen 2001 und 2012 jährlich etwa 8.000 Vergewaltigungen in Deutschland angezeigt, die meisten Verfahren wurden eingestellt und nur bei jeder zehnten Anklage kam es zu einer Verurteilung (in elf Jahren weniger als 1.000 Verurteilungen). "In der täglichen Beratungsarbeit vor Ort erleben die Gleichstellungsbeauftragten, wie viel Überwindung es oft von Gewalt betroffenen Frauen kostet, sich zu einer Anzeige zu entscheiden und wie einschneidend die Hoffnung auf Gerechtigkeit und das Vertrauen in den Rechtsstaat zerstört werden, wenn die erlebte Gewalt nicht strafrechtlich geahndet werden kann" (Zitat von Heike Gerstenberger, Bundesarbeitsgemeinschaft kommunaler Frauenbüros aus dem Schreiben an den Bundesjustizminister Heiko Maas vom 29.02.2016).

Um nun noch vor Verabschiedung des neuen Sexualstrafrechtes die Chance zu nutzen, die Politik und den Gesetzgeber aufzufordern, dieses so zu überarbeiten, dass es die sexuelle Selbstbestimmung der Frauen tatsächlich und umfänglich gewährleistet, weisen die Teilnehmerinnen der Kreiskonferenz auf die Möglichkeit hin, die neu geöffnete Petition des Bundesverbandes der Frauenberatungsstellen und Frauennotrufe zu unterstützen und zu unterschreiben. Sexuelle Belästigung muss ein Tatbestand sein und bestraft werden. Näheres zur Petition auf https://www.change.org/p/neinheisstnein-schaffen-sie-ein-modernes-sexualstrafrecht und weitere Informationen sowie Stellungnahmen zu diesem Thema unter www.frauenbeauftragte.de.

Darüber hinaus richten die Teilnehmerinnen der Kreiskonferenz einen Appell an Mädchen und Frauen, sich persönlich besser zu schützen und Methoden der Selbstbehauptung und Selbstverteidigung zu erlernen; die Gleichstellungsbeauftragten vor Ort werden deshalb auch weiterhin entsprechende Kurse mit erfahrenen und kompetenten WenDo-Trainerinnen für Mädchen und Frauen anbieten und sind selbstverständlich gerne auch Ansprechpartnerin vor Ort.

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