Genehmigung des Haushaltes 2017 liegt vor

Erkrath · Die Kommunalaufsicht hat am 24. April den Haushalt der Stadt Erkrath für das Jahr 2017 zur Kenntnis genommen und gleichzeitig die Verringerung der allgemeinen Rücklage in Höhe von ca. 7,05 Millionen Euro genehmigt.

Die öffentliche Bekanntmachung wird im Amtsblatt der Stadt Erkrath am 27.04.2017 erfolgen. Grundsätzlich entfallen mit der Bekanntmachung und der erfolgten Freigabe des Haushaltes durch den Stadtkämmerer die Vorgaben der vorläufigen Haushaltsführung.

Der Haushalt 2017 sowie die Verfügung des Landrates und die Haushaltsreden werden auf der Internetseite der Stadt Erkrath veröffentlicht.

Die mit dem Haushalt 2017 rückwirkend zum 1. Januar 2017 verbundene Anhebung der Grundsteuer B auf 520 Prozent, wird derzeit bearbeitet und die Änderungsbescheide in Kürze an die Grundstückseigentümer verschickt.

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