Bürgermeister Christoph Schultz: Widerspruch gegen Ratsbeschluss zur Sozialen Stadt

Erkrath · Bürgermeister Christoph Schultz hat in einem Schreiben an den Rat dem Beschluss zur Sozialen Stadt widersprochen: "Durch das drohende Haushaltssicherungskonzept und die Zusatzbelastung zulasten der Feuerwehrgebäude ist das Wohl der Stadt gefährdet."

Gemäß § 54 Abs. 1 Gemeindeordnung NRW kann der Bürgermeister einem Ratsbeschluss widersprechen, wenn er der Auffassung ist, dass das Wohl der Stadt hierdurch gefährdet ist. Von diesem Recht hat BM Schultz nun angesichts des drohenden Verlustes der Handlungsfähigkeit infolge des Projekts Soziale Stadt Gebrauch gemacht.

"Die durch ein Haushaltssicherungskonzept erforderlichen Einsparmaßnahmen werden zwangsläufig zu einer erheblichen Beeinträchtigung der personellen Leistungsfähigkeit unserer service- und bürgerorientierten Stadtverwaltung sowie zu weiteren finanziellen Belastungen der Erkrather Bürgerinnen und Bürger führen. Zudem ist eine gleichzeitige Bearbeitung von beiden Großvorhaben (Soziale Stadt und Neubau der Feuerwehrgebäude) nicht möglich, wie die Verwaltung in der Sitzungsvorlage 218/2016 ausführlich erläutert hat" so der Bürgermeister.

Vor diesem Hintergrund hält BM Schultz an seiner "dringenden Bitte" fest, die Handlungsfähigkeit der Stadt Erkrath zu erhalten und auf diesen Widerspruch hin den gefassten Beschluss aufzuheben.

Gemäß § 54 Abs. 1 Gemeindeordnung NRW hat der Widerspruch aufschiebende Wirkung. Der Rat wird nun am 21.12.2016 um 17 Uhr in der Stadthalle zu einer Sondersitzung zusammenkommen um über den Widerspruch zu entscheiden.

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