Erhöhte Waldbrandgefahr auch bei uns

Erkrath · Die konstant hohen Temperaturen sorgen nicht nur für Freibadvergnügen, sondern erhöhen auch die Waldbrandgefahr. Mit Achtsamkeit und einem Blick für gefährliche Situationen können alle Bürger helfen, Gefahren zu reduzieren.

Grundsätzlich gilt, das gesetzliche Verbot nach § 47 des Landesforstgesetzes NRW zu beachten: Demnach ist vom 1. März bis zum 31. Oktober eines jeden Jahres das Rauchen im Wald verboten, darüber hinaus ganzjährig das Entzünden offener Feuer sowie das Grillen im Wald und in einem Abstand von weniger als 100 Metern zum Waldrand.
Zigaretten sollten auch innerhalb der Ortschaft nur vollständig gelöscht entsorgt und nicht etwa brennend aus dem Auto geworfen werden. Auch in Grünstreifen, auf ähnlichen Flächen oder in Papierkörben können glühende Zigarettenkippen Brände auslösen.

Ebenso können Glasscherben, Blechdosen und andere reflektierende Gegenstände durch die Bündelung von Sonnenlicht (Brennglaseffekt) schnell ein Feuer auslösen. Daher sollten derartige Gegenstände und Abfälle nach einem Picknick entsorgt oder wieder mitgenommen werden.
Kraftfahrzeuge sollten nur auf befestigten Flächen abgestellt werden, weil durch den Betrieb erhitzte Teile am Unterboden Brandursachen sein können. Parken Sie keine Kraftfahrzeuge in Zuwegungen zu Wäldern, damit diese Wege im Einsatzfalle für die Feuerwehr freigehalten werden. Entdeckte Schwelfeuer oder Brände sollten unverzüglich der Feuerwehr gemeldet werden.

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