Was ändert sich 2018? Verbraucherzentrale NRW hat die wichtigsten Änderungen im Überblick

Kreis · Die EU verordnet für Pommes, Chips, Kekse und Co. im neuen Jahr: vergolden statt verkohlen. Auch Aufschlägen beim Bezahlen mit Kreditkarte bringt 2018 das Aus.

Höhere Freibeträge lindern künftig die Belastungsgrenze bei Zuzahlungen für Rezepte und Heilmittel. Und den teuren Ping-Calls trickreicher Lockanrufer kappt die Bundesnetzagentur mit einer verpflichtenden Preisansage die Leitung. Was sich 2018 ändert, hat die Verbraucherzentrale NRW aktuell zusammengestellt. Unter www.verbraucherzentrale.nrw/2018 gibt sie einen Überblick, welche Neuerungen Verbraucher kennen müssen.

Mal winkt mehr Geld — so bei der Rente, bei Hartz IV, beim Kindergeld oder dank höherer Grund- und Kinderfreibeträge. Und Riester-Sparer können ein Plus von 21 Euro bei der staatlichen Grundzulage (statt 154 künftig 175 Euro) einstreichen. Mal muss aber für die Finanzplanung der spitze Bleistift her, weil die Bemessungsgrenzen für Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung angehoben und damit von mehr Einkommen Beiträge fällig werden.

Überweisungen in der Eurozone sollen künftig in Echtzeit möglich sein. Aber auch Pflegekassen müssen 2018 fixer werden und innerhalb von 25 Tagen über einen Antrag auf Pflegebedürftigkeit entschieden haben. WG-Bewohnern kann der Meldedatenabgleich zwischen Einwohnermeldeämtern und Rundfunkbeitragsservice allerdings unerwartete Nachforderungen ins Haus bringen. Und wer einen Förderzuschuss fürs Heizen mit erneuerbaren Energien beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle beantragen will, für den gilt: erst Antrag, dann Auftrag. Bislang konnte der Antrag noch eingereicht werden, auch wenn die Anlage schon in Betrieb war.

Auf ein sicheres Fundament kann künftig bei Mängeln an eingebauten Waren gebaut werden: Verkäufer müssen nicht nur für Materialersatz, sondern auch für die Aus- und Einbaukosten geradestehen. Der neue Verbraucherbauvertrag setzt mit detaillierten Baubeschreibungen, begrenzten Abschlagszahlungen und einem Widerrufsrecht tragende Wände für mehr Verbraucherschutz.

Bei Online-Abodiensten fällt im neuen Jahr der digitale Schlagbaum: Kostenpflichtige Streaming-Dienste für Filme, Sport oder Musik lassen sich ab 20. März 2018 auch im EU-Ausland nutzen. Fürs Streamen ohne EU-Grenzen dürfen die Anbieter keine zusätzlichen Gebühren erheben. Da mögen Mallorca-Urlauber vielleicht verschmerzen, dass sich auf der Insel die Touristensteuer ab der Hauptsaison verdoppelt.

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