Das rät der ADAC Dauerregen in NRW: Das müssen Autofahrer beachten

Kreis · Der Deutsche Wetterdienst (DWD) hat bis in die Nacht zum Donnerstag Dauerregen und Unwetter in Teilen Nordrhein-Westfalens angekündigt. Der ADAC in NRW rät Autofahrern deshalb zu besonderer Vorsicht und warnt vor Aquaplaning.

Dauerregen in NRW: Das müssen Autofahrer beachten
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„Durch eine angepasste Fahrweise mit reduzierter Geschwindigkeit und mehr Sicherheitsabstand sowie einer Reifen-Profiltiefe von mindestens vier Millimetern kann die Gefahr bereits im Vorfeld reduziert werden“, sagt Verkehrsexperte Prof. Dr. Roman Suthold.

Sobald der Scheibenwischer auf die höchste Stufe gestellt werden muss, empfiehlt der ADAC, nur noch maximal 80 km/h zu fahren. Bei Sichtweiten von unter 50 Metern müssen Autofahrer auch bei Starkregen die Nebelschlussleuchte einschalten. Die maximale Höchstgeschwindigkeit beträgt auch auf Autobahnen dann nur noch 50 km/h. „Wir raten dazu, bei solch extremen Verhältnissen nicht mehr den halben Tacho als Anhaltspunkt für den Abstand zu wählen. Geschwindigkeit gleich Abstand, das ist wesentlich sicherer“, erklärt Suthold.

Bei heftigen Regenfällen steigt besonders auf Strecken mit viel Schwerlastverkehr die Gefahr für Aquaplaning. Wasser sammelt sich in Spurrillen und läuft nicht mehr schnell genug ab. Die Reifen können das Regenwasser bei hohen Geschwindigkeiten dann nicht mehr verdrängen, das Auto verliert den Kontakt zur Straße und beginnt zu schwimmen. Der ADAC in NRW empfiehlt, in so einer Situation den Fuß vom Gas zu nehmen und keine abrupten Brems- oder Lenkmanöver zu machen. Drohendes Aquaplaning erkennen Autofahrer an Wassergeräuschen, Veränderungen der Motordrehzahl oder einer leichtgängigen Lenkung.

Sind Straßen oder Unterführungen nach einem Unwetter überflutet, sollten Autofahrer auf keinen Fall mit Schwung durchs Wasser fahren. Dadurch kann Spritzwasser in den Ansaugbereich des Motors gelangen. Das führt fast immer zu schweren Motorschäden. „Am besten auf eine alternative Route ausweichen und gar nicht erst durch einen überfluteten Bereich fahren, wenn man nicht sicher weiß, wie tief das Wasser ist“, rät ADAC Experte Suthold. Ansonsten gilt laut ADAC in NRW: Allenfalls Wasser, das maximal bis zur Unterkante der Stoßfänger reicht, kann noch mit Schrittgeschwindigkeit durchfahren werden. Außerdem sollten Autofahrer unbefestigtes Gelände meiden, denn viele Wiesen und Felder sind von den Regenfällen stark aufgeweicht. Freie Flächen in wassernahen Gebieten dienen häufig als Rückhaltebecken bei Hochwasser.

Auch beim Abstellen des Fahrzeugs gilt besondere Vorsicht: Wer sein Auto in einem Hochwasser-Gefahrengebiet parkt, sollten entsprechende Warnungen vor Überschwemmung im Auge behalten und das Fahrzeug rechtzeitig entfernen. Ist ein Auto überflutet, rät der ADAC von Startversuchen im Wasser ab. Unter Umständen kann der Wagen wieder funktionieren, aber nur, wenn er nach der Havarie nicht gestartet wird. Ansonsten droht auch hier ein kapitaler Motorschaden.

Versicherung: Wer zahlt bei Unwetterschäden am Auto?

Bei Schäden durch Überschwemmungen gilt gemäß ADAC in der Regel: Kommt das Wasser zum Auto, zahlt die Versicherung. Kommt das Auto zum Wasser, muss der Betroffene selbst für den Schaden aufkommen. Bei abgestellten Fahrzeugen erfolgt die Schadenregulierung über die Teilkaskoversicherung. Hier prüfen die Versicherer allerdings, ob die Möglichkeit bestand, das Auto rechtzeitig aus dem Überschwemmungsgebiet zu fahren.

Ob und welche Versicherung eintritt, hängt laut ADAC in NRW auch vom Fahrverhalten ab. Für einen durch Einfahren in eine überflutete Straße entstandenen Motorschaden tritt grundsätzlich die Vollkaskoversicherung ein. Allerdings kann die Versicherung bei grober Fahrlässigkeit Leistungen teilweise oder ganz verweigern, zum Beispiel, wenn die Überflutung für den Fahrer erkennbar war und dieser die Straße trotzdem befahren hat. Wenn eine Überschwemmung so plötzlich auftritt, dass der Motor nicht mehr rechtzeitig abgestellt werden kann, ist der sogenannte Wasserschlag ausnahmsweise von der Teilkaskoversicherung gedeckt.

Der ADAC empfiehlt, bei Schäden erstmal die eigene Versicherung zu kontaktieren und nicht auf eigene Faust zu handeln. Die Versicherung entscheidet, ob und durch wen ein Gutachten erstellt wird. Je nach Vertrag kann auch eine Werkstattbindung vereinbart sein, so dass man eine von der Versicherung vorgeschriebene Werkstatt ansteuern muss. Fahrer von Leasing- oder Dienstwagen sollten prüfen, ob sie vertragliche Informationspflichten gegenüber ihrem Vertragspartner haben.

Bei einer Regulierung von Unwetterschäden über die Teilkaskoversicherung findet in der Regel keine Rückstufung in den Schadenfreiheitsklassen statt. Es wird lediglich die dort vereinbarte Selbstbeteiligung vom zu zahlenden Betrag abgezogen. Zahlt die Vollkaskoversicherung, wird die Versicherungsprämie im nächsten Jahr höher eingestuft.

Eine kostenlose juristische Erstberatung erhalten Mitglieder beim ADAC Nordrhein telefonisch unter 0221 47 27 47 oder per Mail an verbraucherschutz@nrh.adac.de.

Die ADAC Pannenhilfe ist telefonisch unter 089 20 20 4000, über die kostenlose Pannenhilfe-App oder adac.de/hilfe erreichbar.

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