Öffentliche Bürgeranhörung zum Feuerwehrgerätehaus Kreuzstraße

Erkrath · Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens Nr. E 32 — Feuerwehrgerätehaus Kreuzstraße - und der 84. Flächennutzungsplanänderung — Feuerwehrgerätehaus Kreuzstraße — findet am Mittwoch, 29. März, um 18 Uhr, im Rathaus, großer Sitzungssaal, Bahnstraße 16 eine öffentliche Bürgeranhörung (frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit) statt.

Ziel der Planung ist es, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für den geplanten Neubau des Feuerwehrgerätehauses an der Kreuzstraße zu schaffen. Neben dem Bebauungsplan Nr. E 32 — Feuerwehrgerätehaus Kreuzstraße — wird die 84. Flächennutzungsplanänderung — Feuerwehrgerätehaus Kreuzstraße — im Parallelverfahren durchgeführt.

Dort wird die interessierte Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, sich wesentlich unterscheidende Lösungen, die für die Neugestaltung oder Entwicklung eines Gebietes in Betracht kommen und die voraussichtlichen Auswirkungen unterrichtet. Der interessierten Öffentlichkeit wird auch Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben.

Die vorliegenden Planunterlagen werden in der Zeit vom 17. bis einschließlich 28. März im Rahmen der frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit in Form eines einwöchigen Aushangs beim Fachbereich Stadtplanung · Umwelt · Vermessung, Schimmelbuschstraße 11 bis 13, zweite Etage, Zimmer 300 während der Dienststunden (derzeit Montag bis Donnerstag von 9 bis 12 Uhr und 13.30 Uhr bis 16 Uhr; Freitag von 9 bis 12 Uhr) ausgehängt.

Ferner können die vorliegenden Unterlagen zum oben genannten Bebauungsplanverfahren auf der Homepage der Stadt Erkrath, unter dem Menüpunkt "Bauen, Planen & Verkehr" und dann "Bebauungspläne", eingesehen werden.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. E 32 — Feuerwehrgerätehaus Kreuzstraße — und der 84. Flächennutzungsplanänderung — Feuerwehrgerätehaus Kreuzstraße — liegt im Stadtteil Alt-Erkrath. Der Geltungsbereich wird in etwa begrenzt im Norden durch eine Grünfläche mit anschließendem Grundstück eines Bürogebäudes (Gemarkung Erkrath, Flur 10, Flurstück 1290), im Osten durch die Kreuzstraße, im Süden durch landwirtschaftlich genutzte Flächen (Gemarkung Erkrath, Flur 10, Flurstück 178) und ein im Außenbereich befindliches Wohnbaugrundstück (Gemarkung Erkrath, Flur 10, Flurstück 703) und im Westen durch eine landwirtschaftlich genutzte Fläche (Gemarkung Erkrath, Flur 10, Flurstück 461).

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